Es wies mit sieben zu vier Richterstimmen die Klage von zwei Spaniern ab, die im September 2007 im Anschluss an eine Kundgebung in Gerona im Nordosten des Landes ein offizielles Porträt des damaligen Königs Juan Carlos und der Königin Sofia verbrannt hatten.
Die beiden Männer waren 2008 deshalb zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde später in ein Bußgeld umgewandelt. Das Verfassungsgericht bestätigte nach Medienberichten vom Samstag die Verurteilung. Die Verbrennung des Porträts sei aufgrund des hohen Symbolwerts eine Beleidigung, entschieden die Richter mehrheitlich.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) müssten Formen von Meinungsäußerungen bestraft werden, die zum Hass aufriefen. Eine Minderheit von vier Verfassungsrichtern vertrat dagegen in gesonderten Stellungnahmen die Ansicht, dass das Verbrennen des Monarchenporträts durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.
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